Pflichtuntersuchung fÃŒr Kinder
RegelmÀÃiger Arztbesuch fÃŒr Kinder (gemeint sind die U1 bis U11-Untersuchungen) solle, natÃŒrlich wieder mal grundgesetzlich geregelt, zur Pflicht gemacht werden. So titelte sinngemÀà und ohne meinen unvermeidlichen eingeschobenen Nebensatz meine Hauszeitung heute Morgen.
Und wÀhrend ich noch darÌber nachdachte, wie sinnvoll das ist, kommentierte im Soester Anzeigerbereits einer die Nachricht. Ohne RÌcksicht auf das (C) zitiere ich mal:
“PFLICHTUNTERSUCHUNGEN FÃR KINDER
Elternrecht nicht alles
Jessica aus Hamburg wurde nur sieben Jahre alt. Sie verhungerte elendig, weil ihre Eltern sie einfach wegschlossen und ihr nichts zu essen gaben. Tim aus Elmshorn (Schleswig-Holstein) war gerade mal zwei Jahre, als er vom Freund der Mutter totgeschlagen wurde. Es waren in diesem Jahr nicht die einzigen TodesfÀlle, die wohl jeden von uns mit Abscheu und Erschrecken erfÌllten.
Alle Vorschriften, Gesetze und Regelungen zum Schutz der SchwÀchsten in unserer Gesellschaft vor brutaler Gewalt scheinen zig Tausend Mal im Jahr glatt zu versagen.
Dem soll jetzt endlich ein vielleicht wirkungsvollerer Riegel vorgeschoben werden. Die Politik die normalen Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U10 zur Pflicht machen. Damit Eltern sich dieser Pflicht nicht entziehen, denkt man daran, die Zahlung des Kindergeldes damit zu verknÃŒpfen. Eine vernÃŒnftige Idee, die sich nicht nur in Fensterreden durchsetzen mÃŒsste.
Das Grundgesetz legt fest: “Pflege und Erziehung der Kinder sind das natÃŒrliche Recht der Eltern”. Das ist zuerst einmal auch gut so. In Familienangelegenheiten hat sich niemand und schon gar nicht der Staat einzumischen. Daraus aber ein juristisches Problem fÃŒr die Pflichtuntersuchungen zu machen, weil Eltern dann nicht frei wÀren in ihrer Entscheidung, scheint dennoch ziemlich absurd. Im Grundgesetz steht nÀmlich auch: “Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.”
Dr. Wolfram Hartmann, PrÀsident des Berufsverbandes der Kinder- und JugendÀrzte fasst das auf den Punkt gebracht zusammen: “Das Recht eines Kindes auf körperliche und seelische Unversehrtheit wiegt schwerer als das Recht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen.” · ULRICH JUNG
[27.12.2005]”
Quelle
Also: Ist alles schon geregelt, muss nur noch ein DurchfÃŒhrungsgesetz her. Man muss nicht jede Idee sofort zu einem Artikel des GG machen. Im Zweifel: Finger weg von dem Werk.