16.06.06 9:16
Verfassung - wenden wir sie doch an!
“Art 139
Die zur “Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus” erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berÃŒhrt.”
Damit ist das Recht auf Versammlungsfreiheit fÃŒr Rechtextremisten wohl ausreichend auÃer Kraft gesetzt. Und die Frage beantwortet, warum die NPD’ler in Gelsenkirchen demonstrieren durften beantwortet: Laut Verfassung Art. 139 durften sie nicht. Weder in Gelsenkirchen noch anderswo. Das sollte man den Richtern sagen, die anderes verfÃŒgen wollen, damit die sich nicht unwissentlich des Verfassungsbruchs schuldig machen.