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17.11.06 22:17

Justizskandal ohne Presse

WofÌr gibt es die Blogger. Kann nur alle bitten, darauf zu verlinken. Das darf in einem Rechtsstaat nicht Ìberhört werden. Click

Als ehemaligem Polizisten (kein Witz) mit Eid auf die Verfassung und das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung kommt mir die Galle hoch. Das hÀtts bei Schmidt nicht gegeben…
21 Monate U-Haft sind per Gesetz nicht möglich. Wenn die seine Schuld nicht nachweisen können, dÌrfen sie zahlen. Und bekommen noch eine rein wegen Freiheitsberaubung.
Sollte er schuldig gesprochen werden und 2 Jahre bekommen, wird er den “richtigen” Strafvollzug gar nicht kennenlernen, da er sofort nach Hause geht. Und in der U-Haft kann er sich getrÃŒffelte Fasanenbrust aus dem nÀchsten 4-Sterne Restaurant kommen lassen, wenn er es bezahlen kann. Also schuldig oder nicht: Ein Skandal bleibt in jedem Fall. Aber wen interessierts?
Merke:
“Wo kein KlÀger, da kein Richter” ist gar nicht so witzig wenn man schon in U-Haft sitzt.

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